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Altgeräte (Elektronikschrott)Das Neugerät ist eingetroffen, aber wohin mit dem Altgerät? Getrennte Erfassung von AltgerätenElektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme zuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht erlaubt. Welche Geräte werden zurückgenommen?Zurückgenommen werden Geräte, die dem bei vuetec.tv gekauften Neugerät in Art und Funktion ähnlich sind. Wenn Sie also einen neuev Konverter kaufen, können Sie im Gegenzug einen alten Konverter zurückgeben. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Die von vuetec.tv vertriebenen Elektro- und Elektronikgeräte sind bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (www.stiftung-ear.de) registriert und können daher bei allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) unentgeltlich zurückgegeben werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org |
BatterienBatterien jeglicher Bauart enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Gebrauchte Batterien und Akkus gehören also nicht in eine Mülltonne, sondern sollten der Wiederverwertung zugeführt werden.Das Batteriegesetzes (BattG) verpflichtet sind Sie als Endverbraucher sogar zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht erlaubt.
Gebrauchte Batterien und Akkus können bei uns oder bei anderen Verkaufsstellen für Batterien und bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) unentgeltlich zurückgegeben werden. Handhabung von Lithium-Ionen AkkusWir weisen im Zusammenhang mit Li-Ionen Einzelzellen / Akkus ausdrücklich auf Nachfolgendes hin: Li-Ionen Einzelzellen können instabil werden, wenn sie zu hoch aufgeladen werden. Bei einer Aufladung über 4.30 Volt / Zelle kann auf der Anode eine metallische Lithiumschicht entstehen, das Kathodenmaterial beginnt zu oxidieren, verliert die Stabilität und entwickelt Sauerstoff. Die Überladung kann zu einer Überhitzung der Zelle führen. Bleibt dies unbeachtet, kann es zu einer Entzündung kommen. Mechanische BelastungMechanische Beschädigungen können zu inneren Kurzschlüssen führen. Die hohen fließenden Ströme können zur Erhitzung des Akkumulators führen. Gehäuse aus Kunststoff können schmelzen und entflammen. Unter Umständen ist ein mechanischer Defekt nicht unmittelbar zu erkennen. Auch längere Zeit nach dem mechanischen Defekt kann es noch zum inneren Kurzschluss kommen. Chemische ReaktionenLithium ist ein hochreaktives Metall. Zwar liegt es in Lithiumbatterien nur als chemische Verbindung vor, allerdings sind die Komponenten eines Li-Ionen-Akkus oft leicht brennbar. Ausgleichsreaktionen beim Überladen, zum Beispiel die Zersetzung von Wasser zu Knallgas wie bei anderen Akkus, sind nicht möglich. Li-Ionen-Akkus sind hermetisch gekapselt. Dennoch sollten sie nicht in Wasser getaucht werden, insbesondere in voll geladenem Zustand. Brennende Akkus dürfen daher nicht mit Wasser, sondern sollten zum Beispiel mit Sand gelöscht werden. In den meisten Fällen besteht im Falle eines Brandes lediglich die Möglichkeit, auftretende Folgebrände zu löschen und den Akkumulator kontrolliert abbrennen zu lassen. Die Elektrolytlösung ist meist brennbar. Ausgelaufene Elektrolytlösung eines Li-Ionen-Akkus kann fern vom Akku mit Wasser abgewaschen werden. Thermische Belastung, BrandgefahrBei thermischer Belastung kann es bei verschiedenen Lithium-Ionen-Akkus (Lithium-Polymer-Akkumulator) zum Schmelzen des Separators und damit zu einem inneren Kurzschluss mit schlagartiger Energiefreisetzung (Erhitzung, Entflammung) kommen. Interne Schutzschaltungen oder Batteriemanagementsysteme (BMS) mit Temperatursensoren, eine Spannungsüberwachung und Sicherheitsabschaltungen sollen bei Überladung oder Überlastung eine Erhitzung bzw. Entzündung verhindern. Li-Ionen-Akkus dürfen, wie andere Akkumulatoren auch, nicht kurzgeschlossen werden. Durch Kurzschluss (auch mit Metallschmuck oder Werkzeugen) können durch die hohen Ausgleichströme Feuer oder Verbrennungen verursacht werden. Hiermit bestätigen wir Ihnen, daß die von uns gelieferten Lithium-Ionen Zellen bzw. Akkupack ausschließlich einer fachgerechten Verarbeitung unterzogen wurden. |
VerpackungenBei allen Verpackungen achtet vuetec.tv auf gute Recyclingfähigkeit. So verwenden wir vorzugsweise Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, sowie Luftpolster aus recyceltem Kunststoff. Alle Verpackungen sind nach den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) einem dualen System lizenziert und können somit über die lokale Wertstoffsammlung (Papiertonne, Gelbe Tonne/Gelber Sack usw.) kostenlos dem Recycling zugeführt werden. Im Versand legen wir den Paketen zur besseren Orientierung über das Versandgut lediglich einen Lieferschein bei. Rechnungen werden konsequent papierlos erstellt und elektronisch an den Kunden ausgeliefert. |
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG" über wichtige Hinweise zur Altgeräte-Rückgabe:Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.Verbraucher sind im Rahmen des ElektroG dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte über diese Sammel- und Rückgabemöglichkeiten dem Recycling zuzuführen. DatenschutzDenken Sie daran, dass auf dem Produkt gespeicherte Daten, insbesondere personenbezogene Daten, vor der Rückgabe von Ihnen gelöscht werden müssen. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für LampenSie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. RücknahmeverpflichtungGemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten unter folgenden Maßgaben verpflichtet:
Wenn Elektro- und Elektronikaltgeräte Batterien enthaltenJeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien und Altakkus verpflichtet. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe bei einer Sammelstelle von diesem zu trennen. Sie können nach Gebrauch unentgeltlich an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgegeben werden. Sie können Ihre Batterien und Akkus, auch unentgeltlich in haushaltsüblichen Mengen an uns zurücksenden. Bitte kontaktieren Sie dafür unseren Kundenservice. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Batterien". |
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